Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, der Bau, die Organisation und der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen, Hotels, Events, Messen, Schulungen, Veranstaltungen, Altersheimen und alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte, Unternehmensberatung sowie Kleintransporte bis zum maximalen Gesamtgewicht von 3,5 t; der Handel mit genehmigungsfreien Waren unterschiedlicher Art, insbesondere mit Gatronomiezubehör und Hoteleinrichtungen; und Autovermietung sowie Handel mit kleinelektrischen und elektronischen Waren.