Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb und die Vermarktung von Internetseiten sowie Einzelhandel, Großhandel und Versandhandel mit unterschiedlichen Waren, insbesondere Geschenkartikel, Schokoladen-Produkte, Bücher, Werbemittel sowie der Bedarf für Haus, Hobby und Freizeit.