Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Beteiligung an anderen Gesellschaften. Weiter: andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beraten, sich an solchen Unternehmen auch als Komplementärin zu beteiligen oder sie zu übernehmen bzw. zu gründen, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein unter Einschluss des Abschlusses von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen.