Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen (gebunden) gemäß § 34 d GewO, die Vermittlung von Finanzierungen und Kapitalanlagen im Sinne der §§ 34 f Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GewO, die Vermittlung von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetzes gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 3 GewO, im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie die Immobiliendarlehnsvermittlung gemäß § 34 i GewO.