Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Produktion und Vermarktung audiovisueller Erzeugnisse jeder Art, insbesondere die Projektentwicklung von Kino- und TV-Filmen und -Serien, die Produktion von Kino- und TV-Filmen und -Serien oder die Beteiligung daran. Diese Beteiligungen sollen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte erfolgen. Die Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen hinsichtlich der Auswahl, Konzeption und Vermarktung von audiovisuellen Erzeugnissen jeden Genres.