Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Organisation und Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, Personenverkehr und Tourismus, insbesondere Informations- und Online-Ticketing-Dienste wie der Online-Verkauf von Bahn- und Busfahrkarten sowie Umweltprüfungen von institutionellen Reiserichtlinien und Marktausblicksanalysen für persönliche Mobilität.