Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern Europas. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Forschung und Wissenschaft im Bereich demokratischer Entscheidungsprozesse und die Anwendung von erprobten Methoden, um existierende demokratische politische Entscheidungsprozesse zweckdienlicher und deliberativer zu gestalten. Die Aktivitäten zur Erreichung dieser Zielsetzungen umfassen beispielsweise die Organisation und Durchführung von thematischen Dialogveranstaltungen oder Debattenformaten, die Publikation von Fachartikeln, Methodenschulungen u.Ä. Alle Ergebnisse der Forschung und Wissenschaft, die die Gesellschaft hervorbringt, sind für die breite Öffentlichkeit bestimmt und werden entsprechend zeitnah öffentlich verfügbar gemacht.