Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Vermarktung von Verwertungsrechten an Musik- und Filmwerken, Laufbildern, Lichtbildern, Tonträgern und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen zur umfänglichen Verwertung; die Herstellung und Vermarktung von Musik- und Filmwerken, Laufbildern, Lichtbildern, Tonträgern und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen und deren Verwertung; der Betrieb eines Musikverlages einschließlich des Erwerbs von Rechten, insbesondere von Verwertungsrechten an Musik- und Sprachwerken, deren Vervielfältigung, Verbreitung und Lizensierung; Erwerb und Vermarktung von Rechten im Bereich Social Media und Merchandising; die Beratung und Förderung von Künstlern einschließlich Künstlervermittlung und -management.