Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie Vermietung und Verwaltung dieses Grundbesitzes; Gründung von Unternehmen im In- und Ausland, Abschluss von Kooperations-, Joint-Venture- und vergleichbaren Verträgen, die eine Zusammenarbeit zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen beinhalten, sowie Übernahme der persönlichen Haftung und/oder der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen und/oder Handelsgesellschaften.