Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Führung und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art als Holdinggesellschaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere jedoch an Unternehmen, welche Dienstleistungen erbringen, die für die Immobilienbranche typisch sind, etwa die Projektsteuerung, die Bauträgertätigkeit, der Immobilienhandel oder auch die Hausverwaltung.