Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, sind ausgeschlossen.