Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Abwicklung von Treuhandgeschäften und Verwaltung von Vermögenswerten von Unternehmen. Die Gesellschaft übt keine mittelbare oder unmittelbare operative Tätigkeit aus. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit aus, insbesondere keine Tätigkeit, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf.