Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Konzeption und Herstellung von Fernsehshows und Fernsehfilmen sowie von Showkonzepten inklusive aller dazugehöriger Leistungen, der Erwerb und Vertrieb von Shows und Filmen aller Art, der Erwerb und die Verwertung von Bild- und Tonträgern und von Rechten an solchen, insbesondere die Vermarktung von Urheber- und Leistungsrechten, Stoff- und Musikrechten, der Handel mit Geräten zur Aufnahme, Bearbeitung und Wiedergabe von Bild und Ton mit allen heutigen und in Zukunft neu hinzukommenden Techniken, sowie die Vertretung und das Management einzelner Gesellschafter.