Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Softwareprodukten, die Bereitstellung von Softwarediensten, der Handel mit digitalen Contents sowie die Erbringung von Softwareberatungsdienstleistungen und die Investition in Softwareunternehmen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Sie kann sich auch auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken.
(2) Weiterhin ist Unternehmensgegenstand der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien, sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgenommen sind somit alle Tätigkeiten, die einer gesonderten Erlaubnis und / oder einer besonderen Zulassung bedürfen.
(3) Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das ln- und Ausland. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, im ln- und Aus/and Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen zu errichten.