Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilienvermögen und das Projektmanagement, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung werden nicht ausgeführt. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Komplementärfunktion bei Kommanditgesellschaften.