Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen in der Mobilitäts- und Energieindustrie sowie Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht primär als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten. Die Tätigkeiten erfolgen unter Ausschluss von
Tätigkeiten nach dem KWG und KAGG.