Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von erlaubnisfreien Service- und Beratungsleistungen im Bereich IT und Marketing, die Entwicklung und der Vertrieb von Software, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Gestz über das Kreditwesen (KWG), einschließlich deren Geschäftsführung.