Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen, Erwerb und Verwaltung sowie Verkauf von Grundbesitz und die Erbringung von Beratungsleistungen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Tätigkeiten, für die eine gesonderte staatliche Genehmigung erforderlich ist, sind ausdrücklich ausgenommen.