Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler nach § 34 d Absatz 1 GewO, Vermittlung von Immobiliardarlehen als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO, Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34f Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 GewO), Erbringung von Dienstleistungen für Finanzdienstleister (Backoffice-Tätigkeiten), Erbringung von Dienstleistungen für Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige (Durchführung von Seminarveranstaltungen, Durchführung von Coachings).