Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Groß- und Einzelhandels, einschließlich Im- und Export, soweit nicht genehmigungspflichtig, von Waren aller Art, insbesondere von Kaffee auf sämtlichen Produktionsstufen, insbesondere roher und gerösteter Kaffeebohnen sowie Kaffeezwischenprodukte, einschließlich des Betriebs entsprechender Online-Shops, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit den vertriebenen Waren, insbesondere mit Kaffee, einschließlich der Durchführung von Kursen aller Art über Kaffee, die Erstellung und der Vertrieb von Produkten im Zusammenhang mit Kaffee und dessen Zubereitung, einschließlich des Betriebs entsprechender Online-Shops, sowie der Betrieb von Coffee Shops.