Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Leasinggeschäften über bewegliche und unbeweglíche Wirtschaftsgüter aller Art, insbesondere von Mobilien, Verwaltung von Leasingverträgen für Dritte, Forderungsan- und verkauf (Faktoring) und Forderungsverwaltung von bzw. für Drittunternehmen sowie Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Finanzierungen, soweit es sich nicht um genehmigungspflichtige Bank- oder sonstige Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes handelt. An- und Verkauf von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie deren Verwaltung; die Beteiligung an Fondsgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene Rechnung.