Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Erbringung von Planungsleistungen für die Durchführung von Bauvorhaben, das Investieren in Bauvorhaben, ausgenommen jedoch solche Leistungen die nach der Handwerksordnung der Genehmigung bedürfen, der Handel mit Baumaschinen und deren Zubehör, der Handel mit Autos und deren Zubehör im In- und Ausland, die Erbringung von Bauleistungen als Generalübernehmer ausgenommen jedoch solche Leistungen, die nach der Handwerksrordnung der Genehmigung bedürfen, sowie der An-, Verkauf und die Entwicklung von Immobilien, die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).