Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter bei Rechtsgeschäften mit gemeinnützigen Organisationen abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung der Bildung und Erziehung, der Jugendhilfe sowie die Förderung mildtätiger Zwecke. Ferner fördert es, die internationalen Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie das bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke.