Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Vermarktung von eigenen und von Drittherstellern bezogenen Produkten und Präparaten, samt aller damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen sowie der Im- und Export, Einzelhandel, Großhandel und Versandhandel mit Waren verschiedener Art sowie die Beratung, Coaching, das Marketing und E-Learning und ähnlichen Tätigkeiten insbesondere auf dem Gebiet der Strategie-, Geschäfts- und Personalentwicklung, Erbringung und Vermittlung von Internet- (E-Commerce-Handel), Logistik- und digitalen -Dienstleistungen und aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Waren und Dienstleistungen, soweit diese keiner behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.