Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck wird u.a. verwirklicht durch die Bereitstellung und Unterhaltung einer Onlineplattform (https://deutschland-forstet-auf.de). Die Plattform ermöglicht es staatlichen Forstbehörden sowie privaten Waldbesitzern, "Aktionstage" einzustellen, an denen Bäume in einem ausgewiesenen Gebiet gepflanzt werden sollen. Freiwillige können sich auf der Plattform für einen oder mehrere Aktionstage anmelden und bei der Aufforstung helfen. Hierfür übernimmt die Plattform, zusammen mit Partnerverbänden und Forstbehörden, die gesamte Organisation. "Deutschland Forstet Auf" soll dazu beitragen, dass die deutschen Wälder zügig aufgeforstet, umstrukturiert und fit für die Herausforderungen des Klimawandels gemacht werden.