Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung, Verwertung und Vermarktung von Kinofilmen, Fernsehproduktionen und anderen audiovisuellen Erzeugnissen jeglicher Art, der Erwerb und der Handel von Auswertungsrechten aller Art und von allen vorbeschriebenen Erzeugnissen, das Angebot von Dienstleistungen in den Bereichen Post-Produktion, Neue Medien, Filmfinanzierung und Co-Produktion im eigenen und fremden Namen, sowie alle branchenüblichen Nebengeschäfte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeübt.