Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Internet-Portalen und Medien-Websites; zugehörige Softwareentwicklung von Mobile Applikationen, Wearable Apps, Internetseiten, Telekommunikation, Medien, Mobile, IT, Technologien; Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen, Gesellschaftervermögens und Vermögensanlagen aller Art ausschließlich im eigenen Namen auf eigene Rechnung.