Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Untemehmen und Unternehmensbeteiligungen, insbesondere im Immobiliensektor, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen und die Übernahme der Verwaltung und Geschäftsführung von anderen Gesellschaften. Nach dem KWG genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.