Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Entwicklung, die Verwaltung und die Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien und die Tätigkeit als Bauträger und Projektentwickler und Vermittlung und Erstellung von Wohn- und Geschäftsbauten durch konzessionierte Handwerksbetriebe auf fremden oder eigenen Grundstücken, die Erstellung und der Vertrieb von Bauplanungen, Berechnungen und ähnlichen Leistungen. Tätigkeiten als Projektentwickler von Grundstücken bis zur fertigen Erschließung und Vermarktung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, Darlehen zu vergeben, welche nicht § 34c Gewerbeordnung unterliegen sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben.