Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Übernahme von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Erbringung von
Leistungen in diesem Zusammenhang. Die Gesellschaft wird keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten ausführen.
Die Gesellschaft kann auch als Komplementärgesellschafterin die Geschäftsführung und die persönliche Haftung von und für Kommanditgesellschaftern übernehmen.