Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigter Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege sowie der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des Paulinenkrankenhauses am Standort Dickensweg 25 - 39, 14055 Berlin sowie stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des Wohlfahrtswesens und Gesundheitswesens im Sinne der §§ 66 und 67 AO, einschließlich Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten.