Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Erstellung, die Produktion, die Verwendung, der Vertrieb und der Verkauf von Audio- und Videoproduktionen hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, im Einsatzbereich der Musik, auch Musiklabel, und darauf ausgerichtete E-Learning- und Streaming-Formate sowie diesbezügliche Beratungsdienstleistungen, insbesondere aber nicht ausschließlich über Online-Portale. Die Vermittlung von Künstlern als Agentur. Die Gesellschaft darf darüber hinaus auch im Bereich der gegenständlichen und digitalen Werbung tätig sein.