Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte/Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters u.a. bei Kommanditgesellschaften in geschlossenen Immobilienfonds, deren Gegenstand die unmittelbare oder mittelbare Verwaltung von Grundbesitz ist, einzunehmen und sich hieran zu beteiligen, sofern dies für die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters erforderlich ist.