Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Fragen durch Analyse und Optimierung der Geschäftsabläufe mittels Managementberatung, Personalberatung oder IT-Beratung. Tätigkeiten, die einer Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen.