Ist ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei geschäftsführende Direktoren oder durch einen geschäftsführenden Direktor in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Grundbesitz sowie von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen, nicht für Dritte. Revitalisierung, Entwicklung, Vermietung und Optimierung von Immobilienbestand. Ausgabe von Anleihen und Schuldscheinen oder Schuldverschreibungen. Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung oder dem Kreditwesengesetz einer Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen.