Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, Verkauf und die Vermietung von Grundstücken, Mobiliar, Gewerbe- und Wohnimmobilien, sowie deren Modernisierung, Sanierung, Verwaltung und die Maklertätigkeit nach § 34 c GewO sowie der Online- und Offlinehandel mit Waren aller Art, insbesondere Textilien sowie Haus- und Gartenprodukten.