Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Signaleinkauf und die Bereitstellung von Mediensignalen (TV und Hörfunk, Internet und weiterer Mediendienste) und deren Einspeisung in Hausverteilanlagen der sogenannten Netzebene 4 (NE4)) auf privatem Grund für Immobilienunternehmen, Haus- und Wohnungseigentümer und deren Mieter sowie die Beratung in Zusammenhang mit solchen Leistungen. Dabei können sich die Hausverteilanlagen im eigenen oder im Besitz Dritter befinden. Weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit notwendigen Aufgaben eines Netzbetreibers der Netzebene 4 können übernommen werden (Bereitstellung von Kunden- und Abrechnungsservices, Wartung und Service, Modernisierung etc.).