Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, insbesondere unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagengesetzbuch; ferner Erbringen unterschiedlicher erlaubnisfreier Beratungs- oder Managementleistungen im Rahmen von in- und ausländischen Projekten.