Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien, der Betrieb von Einzelhandelsläden auch in Form von Spätkaufs und Kioskläden, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Internethandel, Einzel- und Großhandel von Textilien, Elektrowaren und Lebensmitteln aller Art sowie alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und Raucherbedarf.