Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Marketing und Produktion, insbesondere Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung, des Online-Marketing (Internet), die Planung und Durchführung von Großveranstaltungen (Event Management), die Gestaltung von Werbemitteln, deren Einkauf und die Verwaltung von Werbemittelbeständen, Werbetechnik, die Verwertung von Waren- und Markenzeichen (Merchandising) sowie jede damit im Zusammenhang stehende Tätigkeit. Von der Gesellschaft werden keinerlei handwerkliche Leistungen erbracht.