Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erwerben, Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen im In- und Ausland im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen in allen Bereichen der Unternehmensgründung und -führung und sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.