Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung, die Erbringung von Beratungs- leistungen auf betriebswirtschaftlichem Gebiet, sowie der Ankauf, die Bewirtschaftung, Vermietung und Verwaltung und der Verkauf von Immobilien. Der Erwerb und das unmittelbare und mittelbare Halten und Verwalten von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie der Erbringung von Dienstleistungen an diese. Der Erwerb und das unmittelbare Halten und Verwalten sowie die Verwertung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten unter Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 c GewO.