Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit und die Verwertung von materiellen und immatriellen Vermögensgegenständen jeder Art, die Verwaltung eigenen Vermögens und das Eingehen und Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, sowie die Einbringung von Consulting-Dienstleistungen, insbesondere Unternehmensberatung.