Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen in- und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere im Technologiebereich. Die Gesellschaft ist darüber hinaus zur Überlassung von Patent- und Lizenzrechten sowie zur Erbringung von Dienstleistungen aller Art für diese Unternehmen berechtigt, einschließlich Betriebsführungs- und Managementdienstleistungen für diese Unternehmen sowie deren Finanzierung, soweit keine genehmigungspflichtigen Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte vorliegen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung von Beratungsleistungen für nicht mit der Gesellschaft verbundene Unternehmen und Unternehmer.