Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Besitz und die Verwaltung von eigenen Immobilien, der Betrieb von Beherbergungsunternehmen und von Schank- und Speisewirtschaften und die Durchführung von Rohbau-, Beton- und Trockenbauarbeiten, Verschalungen, Einbau von Eisenträgern sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich Handel mit Baustoffen, soweit hierzu keine Genehmigung erforderlich ist.