Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Gastronomiebetrieben, das Pachten und Verpachten von Gastronomiebetrieben, sowie der An- und Verkauf von Lebensmitteln und Getränken sowie jeglicher weiterer Ware die nicht genehmigungspflichtig sind, außerdem die PR-, Management- sowie die Unternehmensberatung für Gastronomiebetriebe, soweit dies nicht genehmigungspflichtig ist.