Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Eingehen, Halten, Verwalten, Verwerten und Veräußern von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte und die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte aller Art, jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.