Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Beteiligung - insbesondere das Erwerben, Halten und Veräußern von Beteiligungen - an anderen Unternehmen jeder Art, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Eine Beteiligung an anderen Unternehmen als Dienstleistung für Dritte ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte im Sinne des KWG aus.