Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die selbstlose Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Hierzu betreibt die Gesellschaft insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne des § 22 SGB VIII und entfaltet Aktivitäten, die zur Lösung aktueller Probleme der Kinder- und Jugendhilfe beitragen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke gemäß §§ 51 ff. AO (Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung).