Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigter Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere dadurch, dass die Gesellschaft selbst die Konzeption und Organisation von öffentlichen Ausstellungen vornimmt und diese durchführt, sowie Publikationen zu Licht- und Medienkunst erstellt und herausgibt sowie Veranstaltungen mit und zu Licht- und Medienkunst durchführt.